Wohnungsbauprämie

Hinweise zur Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie (WoP) stellt eine staatliche Subvention der Wohnungsbauförderung dar und wurde 1952 in Deutschland eingeführt.

Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften haben aufgrund einer Sonderregelung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG) die Möglichkeit, diese Prämie auf die von ihnen eingezahlten Genossenschaftsanteile zu beantragen.

Fragen zur Wohnungsbauprämie

Wie hoch ist die Förderung?

Aktuell 10 %

Auf die von Ihnen eingezahlten Geschäftsanteile werden, bei der Einhaltung aller Voraussetzungen, 10 % als Fördersumme Ihrem Mitgliedskonto bei der ÖWG gutgeschrieben.

Wer kann die Förderung erhalten?

Gemäß § 1 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) sind nachfolgenden Voraussetzungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie notwendig:

  • Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Einkommenssteuergestetz (EStG)
  • das 16. Lebensjahr wurde beendet, oder die beantragende Person ist Vollwaise
  • die Einzahlungen erfolgen für eine selbst genutzte genossenschaftliche Wohnung
  • die Einzahlungen haben keinen Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG)
  • die Mitglieder überschreiten die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens nach § 2a WoPG nicht
    • Einzelpersonen: 35.000 EUR
    • Ehegatten: 70.000 EUR

Wie muss die Förderung beantragt werden?

  • Wenn Sie im letzen Jahr Anteile bei der ÖWG Jena eG eingezahlt haben, übersenden wir Ihnen im lfd. Jahr eine Saldenbestätigung, welche die einzelnen Einzahlungen, die Sie im Vorjahr geleiste haben, auflistet.
  • Nach dem Erhalt der Saldenbestätigung haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Wohnungsbauprämie von unser Internetseite herunterzuladen, zu bearbeiten und anschließend bei der ÖWG Jena eG vollständig ausgefüllt und unterschrieben abzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag spätestens 2 Jahre nach Einzahlung bei der ÖWG vorliegen muss.
  • Die Anträge werden dann durch die ÖWG Jena eG beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Bei einem positiven Bescheid wird der Förderbetrag Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben.

Kann ich mir den Föderbetrag überweisen lassen?

NEIN!

Die Wohnungsbauprämie wird in jedem Fall Ihrem Mitgliedskonto bei der ÖWG Jena eG gutgeschrieben.

Erst nachdem die Mitgliedschaft nach Ihrer Kündigung zum 31. Dezember des Kündigungsjahres (Kündigungsfrist: siehe § 7 der Satzung der ÖWG Jena eG ) beendet wurde, werden nach Beschluss des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung im kommenden Jahr die Genossenschaftsanteile inklusive der zugeschriebenen Prämien an den jeweiligen Verfügungsberechtigten ausgeschüttet.

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Online-Serviceleistungen der ÖWG finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Infos zur ÖWG
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